Nicht nur die Brandbekämpfung gehört zu den ureigensten Aufgaben der Feuerwehr, auch alle Maßnahmen die vorbeugend getroffen werden können, fallen in das Aufgabengebiet der Feuerwehr.
So hat sich das Feuerwehrkommando Anfang der 1990-er Jahre dazu entschlossen, den Schutz der Industrie-, Handels- und Wohngebäude selbst zu übernehmen und eine eigene Brandmeldeempfangsanlage in Betrieb genommen. Diese ermöglicht eine lückenlose, ununterbrochene automatische Überwachung aller angeschlossenen Objekte.
Hand in Hand mit den steigenden Anforderungen ist auch die Verwaltung gefordert: Um sich in den Objekten zurechtzufinden und um auf alle relevanten Gefahren vorbereitet zu sein, ist es unerlässlich, über große Betriebsanlagen ausführliche und stets aktuelle Einsatzunterlagen vorzuhalten.
Aber nicht nur diese Überwachung von Objekten fällt in den Aufgabenbereich der Feuerwehr, auch die Ausbildung und Schulung Feuerwehr-fremder Personen in erster Löschhilfe.