Waldbrandschutzverordnung
Bei annhaltender Trockenheit kann die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land eine Verordnung zum Schutz vor Waldbränden erlassen. Diese sind auf der Amtstafel der BH Wels-Land zu finden.
Im Geltungszeitraum ist in Waldgebieten und Gefähdungsbereichen aller Gemeinden des Bundeslandes jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen absolut verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Die Verordnung gilt zumeist bis auf Widerruf und wird gegebenenfalls aufgehoben.
Tipps für den eigenen Brandschutz
- Seit 01. Juli 2013 ist es in Oberösterreich Pflicht, in Neu- und Umbauten mindestens einen Rauchwarnmelder in Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küche), sowie Gängen über die Fluchtwege führen, montiert zu haben. Dennoch empfiehlt es sich, diese auch in Bestandsbauten zu montieren. Durch die akustische Frühwarnung der Geräte können die meisten Brände bereits in der Entstehung erkannt und in Folge bekämpft werden.
- Um bereits erste Löschmaßnahmen setzen zu können, sind Gebäuden mit Wohnungen bzw. Betriebseinheiten, auch in Einfamilienhäuser, ausreichend und geeignete Löschmittel (z.B. tragbare Feuerlöscher, Löschdecken) bereitzuhalten.
- Für das Eigenheim ist ein Feuerlöscher mit einem Mindestfüllgewicht von 6kg geeignet für die Brandklassen A und B bereitzustellen. Diese müssen alle 2 Jahre wiederkehrend überprüft werden.
- Bei offenen Feuer (Lagerfeuer, Feuersschale, etc.) empfiehlt es sich, im Vorhinein einen Kübel Wasser zur Seite zu stellen, um im Fall der Fälle direkt eingreifen zu können.
- Speziell in der Weihnachtszeit gibt es einige Dinge beim Gebrauch von Kerzen zu beachten. Hier gilt brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen. Halten Sie möglichst große Abstände zwischen den Kerzen und allen brennbaren Materialien ein. Mindestens 20cm oberhalb der Kerze müssen frei gehalten werden.
Bei Gefahren für die Zivilbevölkerung warnen die Sicherheitsbehörden mittels Sirenensignalen und Push-Mitteilungen auf allen im Gebiet befindlichen Smartphones.
AT-Alert
„AT-Alert“ ist ein Bevölkerungswarnsystem, das auf der Mobilfunktechnologie „Cell Broadcast“ basiert. Zusätzlich zum in allen Gemeinden vorhandenen Warn- und Alarmsystem mit rund 8.300 Zivilschutzsirenen, ist „AT-Alert“ als Ergänzung zu sehen. Es wird das bewährte Warnsystem nicht ersetzen.
Ziel des neuen zusätzlichen Warnkanals ist es, im Anlassfall möglichst viele betroffene Menschen direkt über Ihr Mobiltelefon zu erreichen. AT-Alert wird in Österreich daher flächendeckend zum Einsatz kommen. Bitte informieren Sie sich, ob Ihr Mobiltelefon für AT-Alert geeignet ist. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage von AT-Alert bei der Frage „Wie erhält man AT-Alert-Meldungen (Einstellungen am Mobiltelefon)“.
Sirenesignale
Unsere Sirenensignale
Ein 15-Sekunden-Dauerton der Sirenen ist die regelmäßige Sirenenprobe jeweils am Samstag der Woche. Diese wird in der Regel am ersten Samstag des Monats von der Feuerwehr selbst, am zweiten Samstag des Monats von der zuständigen Warnstelle des Feuerwehrbezirkes und an den anderen Samstagen vom Landesfeuerwehrkommando ausgelöst.
Ein dreimaliger 15-Sekunden-Dauerton der Sirenen mit kurzer Unterbrechung ist das Signal für einen Feuerwehreinsatz. Viele Feuerwehren verfügen zwar bereits übner sogenannte Stille Alarmierungen, als Notalarmgeber und zusätzliche Alarmierungseinheit sind die Sirenen aber nach wie vor in Verwendung.
Behördliche Sirenensignale
Warnung
Ein drei-minütiger Dauerton der Sirenen bedeutet herannahende Gefahr: Schalten sie die staatlichen Radio- und Fernsehprogramme ein, nehmen Sie die Gefahrenmeldungen entgegen und leisten Sie den Aufforderungen der Behörden Folge.
Alarm
Ein ein-minütiger, auf- und abschwellender Heulton der Sirenen bedeutet unmittelbare Gefahr: Suchen Sie geschützte Räume auf! Schalten sie die staatlichen Radio- und Fernsehprogramme ein, halten Sie sich exakt an die Aufforderungen der Behörden.
Entwarnung
Ein ein-minütiger Dauerton der Sirenen kündigt das Ende der Gefahr an: Sie können den schützenden Raum wieder verlassen, sollten aber weiterhin staatlichen Radio- und Fernsehprogramme eingeschalten haben, um auf eventuelle Aufforderungen und Anweisungen der Zivilschutzbehören reagieren zu können.
Unwetter sind extreme Wetterphänomene, die häufig mit erheblichen Risiken und Schäden einhergehen. Sie können in Form von Stürmen, Starkregen, Hagel, Gewittern oder Schneefällen auftreten und betreffen sowohl städtische als auch ländliche Gebiete. Die Auswirkungen von Unwettern sind oft verheerend, indem sie Infrastruktur, Natur und Lebensgrundlagen beeinträchtigen.
Unwetterzentrale
Unwetter lassen sich zwar nicht verhindern, rechtzeitige Information vor drohenden Wettergefahren kann allerdings helfen, Schäden zu vermeiden. zusätzliche Informationen erhalten Sie auf bei der Unwetterwarnzentrale Österreich.
Aktueller Pegelstand - Traun / Standort Wels-Lichtenegg
Der Pegelstand der Traun wird durch den hydrolographischen Dienst des Landes Oberösterreich laufend überwacht. Aktuelle Daten lassen sich auf dessen Webportal abrufen.
Seit 2012 muss bei Stau auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen (und im Übrigen auch in vielen anderen Ländern Europas)vorausschauend eine Rettungsgasse gebildet werden. Die Rettungsgasse stellt sicher, dass die Hilfe durch ein Einsatzkräfte rasch dorthin gelangen kann, wo sie hingehört.
Das Bilden der Rettungsgasse wird durch klare und einfache Verhaltensregeln festgelegt:
- die den ganz linken Fahrstreifen befahrenden Fahrzeuge fahren so weit nach links wie möglich
- alle anderen so weit nach rechts wie notwendig, um dazwischen eine freie Spur zu bilden.
Veranschaulicht wird das in einem kurzen Video:
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