Gegen 21 Uhr haben Bewohner der Nachbarstadt Wels über den Feuerwehrnotruf einen Böschungsbrand im Bereich der Thalheimer Pfarrkirhe gemeldet. Beim Eintrefen der alarmierten Feuerwehr stellte sich heraus, dass es sich bei dem Feuer um das Osterfeuer der Pfarre handelte, das nicht gemeldet worden war.
Generell gilt in Österreich ein Verbot von Brauchtumsfeuern, das in einer bundesweiten Verordnung geregelt ist. Das Land Oberösterreich hat im Februar 2011 eine etnsprechende Zusatzverordnung erlassen, mit der es die Möglichkeit nutzt, Ausnahmen zu erteilen und erlaubt damit alle traditionellen Feuer. Eine Meldepflicht an die Gemeinde ist vorgeschrieben. Im Normalfall trägt auch die Feuerwehr dazu einem sicheren und reibungslosen Ablauf bei, in dem zum Beispiel eine Brandwache gestellt und das Feuer entsprechend den notrufannehmenden Stellen von Feuerwehr und Polizei zur Vermeidung von Alarmierungen in diesem Zusammenhang gemeldet wird.
Genau das ist am heutigen Karsamstag aber nicht passiert. Deshalb wurde – obwohl die Feuerwehr Am Thalbach mit einem Tanköschfahrzeug am Einsatzort anwesend war – die Feuerwehr der Marktgemeinde zu dem veremeintlichen Böschungsbrand alarmiert . Der Einsatz wurde entsprechend dem gesetzlichen Auftrag, der der Feuerwehr bei jeder Alarmierung vorschreibt die Ursache festzustellen und ggf. zu beseitigen, abgewickelt.
Eingesetzt: Kommandofahrzeug, Rüstlöschfahrzeug, Löschfahrzeug mit Bergeausrüstung, Kleinrüstfahrzeug; 24 Mann.
Allgemeine Informationen zu Osterfeuern in Österreich (Wikipedia).