Vor verschlossener Türe stand am Abend der Besitzer einer Wohnung im 4. Stock einer Wohnhausanlage im Ortszentrum.
Ein gewaltsames Öffnen der Türe war nicht notwendig, weil die Balkontüre geöffnet war – allerdings konnte die Feuerwehr mit den ihr zu Verfügung stehenden Mitteln dieses Stockwerk nicht erreichen. Einer der Feuerwehrmänner musste deshalb über das Dach auf den Balkon abgeseilt werden, um in die Wohnung zu gelangen.
Die Wohnung war – wie sich herausstellen sollte – leer, die Türe lediglich ins Schloss gefallen.
Eingesetzt: Kommandofahrzeug, Rüstlöschfahrzeug; 5 Mann.